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   LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RJ 323/00   

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https://dejure.org/2001,15415
LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RJ 323/00 (https://dejure.org/2001,15415)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21.05.2001 - L 4 RJ 323/00 (https://dejure.org/2001,15415)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21. Mai 2001 - L 4 RJ 323/00 (https://dejure.org/2001,15415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Bertriebsunfähigkeit (BU); Mehrstufenschema des Bundessozialgerichtes (BSG); Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit; Bisheriger Beruf

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Auszug aus LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RJ 323/00
    Ausgehend von dem in § 43 Abs. 2 SGB VI verankerten Gedanken des Berufsschutzes soll demjenigen Versicherten, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der bisherigen Weise arbeiten kann, ein zu starkes Absinken im Beruf erspart bleiben (vgl. BSG, Urteil vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 oder BSG, Urteil vom 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97 R).

    Vielmehr ist zu prüfen, ob er auf andere ihm sozial zumutbare Beschäftigungen verwiesen werden kann (BSG, Urteil vom 30.07.1997 - 5 RJ 8/96).

    Wenn andererseits zugunsten des Klägers eine Ausbildung als Berufskraftfahrer unterstellt wird, reicht die erworbene Qualifikation nach der zur Beurteilung heranzuziehenden Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer vom 26.10.1973 (BGBl. I 1518) angesichts der für diesen Beruf vorgeschriebenen lediglich zweijährigen Regelausbildungszeit (§ 2 der Verordnung) für sich allein nicht aus, um ihm den Berufsschutz als Facharbeiter zuzubilligen (ständige Rechtsprechung des BSG; Urteil vom 22.10.1996 - a. a. O. - m. w. N.; Urteil vom 30.07.1997 - B 5 RJ 8/96).

  • BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 18/94

    Abstrakte "tarifvertragliche" - Klassifizierung einer Tätigkeit innerhalb eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RJ 323/00
    Es kommt also auf das gesamte Bild der bisherigen Beschäftigung an (BSG, Urteil vom 18.01.1995 - 5 RJ 18/94).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (z. B. Urteil vom 18.01.1995 - 5 RJ 18/94), welcher sich der Senat nach eigener Prüfung anschließt, kann als zumutbare Beschäftigung die Tätigkeit als Bürohilfskraft benannt werden, da eine Einarbeitung in einfache Bürohilfstätigkeiten innerhalb von längstens drei Monaten möglich ist und der Beruf des (gelernten) Kraftfahrers nach den genannten Regeln im allgemeinen nur zum angelernten Bereich gehört, da er eine Ausbildungszeit von nur bis zu zwei Jahren erfordert.

  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 5/96

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeit eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RJ 323/00
    Entsprechend diesem sogenannten Mehrstufenschema werden die Arbeiterberufe durch Gruppen mit dem Leitberuf des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140 S. 453 m. w. N.; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 15 S. 49).

    Es kommt auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI am Ende genannten Merkmale (Dauer und Umfang der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs, besondere Anforderung der bisherigen Berufstätigkeit) umschrieben wird (vgl. BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 15, Nr. 17 m. w. N.).

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RJ 323/00
    Was die Suche nach Verweisungstätigkeiten anbelangt, die den Kräften und Fähigkeiten eines Versicherten entsprechen, so ist nach der vom Großen Senat des BSG (vgl. BSGE 80, 24 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8) bestätigten Rechtsprechung des BSG davon auszugehen, dass einem Versicherten grundsätzlich zumindest eine Tätigkeit konkret zu benennen ist, die er noch ausüben kann.
  • BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RJ 323/00
    Davon ausgehend darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf grundsätzlich auf die nächstniedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5 S. 21 ff. m. w. N.; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S. 59).
  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RJ 323/00
    Der bisherige Beruf ist in der Regel die letzte, nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130 und 164).
  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter -

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RJ 323/00
    Entsprechend diesem sogenannten Mehrstufenschema werden die Arbeiterberufe durch Gruppen mit dem Leitberuf des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140 S. 453 m. w. N.; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 15 S. 49).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RJ 323/00
    Davon ausgehend darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf grundsätzlich auf die nächstniedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5 S. 21 ff. m. w. N.; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S. 59).
  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97 R

    Berufsschutz als Kesselwärterin - Lösung vom Beruf

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RJ 323/00
    Ausgehend von dem in § 43 Abs. 2 SGB VI verankerten Gedanken des Berufsschutzes soll demjenigen Versicherten, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der bisherigen Weise arbeiten kann, ein zu starkes Absinken im Beruf erspart bleiben (vgl. BSG, Urteil vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 oder BSG, Urteil vom 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97 R).
  • BSG, 25.04.1978 - 5 RKn 9/77

    Lösen von der bisherigen Tätigkeit - Neue Tätigkeit aufgrund betrieblicher

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RJ 323/00
    Ein endgültiges Sich-Abfinden mit dem neuen, nunmehr ausgeübten Beruf kann auch im Laufe der Zeit unter dem Druck der Verhältnisse erfolgen (vgl. BSGE 46, 121 = SozR 2600 § 45 Nr. 22 m. w. N.).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen

  • BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 20/97

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Abstellen auf die

  • BSG, 27.06.1974 - 5 RKn 38/73

    Hauptberuf - Niedriger eingestufte Tätigkeit - Änderungskündigung - Gründe für

  • BSG, 26.05.1965 - 4 RJ 183/62
  • LSG Sachsen, 18.06.2001 - L 4 RJ 82/01

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit ; Feststellung

    Wenn andererseits zu Gunsten des Klägers eine Ausbildung als Berufskraftfahrer unterstellt wird, reicht die erworbene Qualifikation nach der zur Beurteilung heranzuziehenden Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer vom 26.10.1973 (BGBl. I 1518) angesichts der für diesen Beruf vorgeschriebenen lediglich zweijährigen Regelausbildungszeit (§ 2 der Verordnung) für sich allein nicht aus, um ihm den Berufsschutz als Facharbeiter zuzubilligen (ständige Rechtsprechung des BSG; Urteil vom 30.07.1997 - B 5 RJ 8/96 m.w.N.; Sächsisches LSG, Urteil vom 21.05.2001 - L 4 RJ 323/00 sowie Beschluss vom 06.04.2001 - L 4 RA 140/00).
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